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   VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18   

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VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18 (https://dejure.org/2019,43987)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2019 - A 4 K 10388/18 (https://dejure.org/2019,43987)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - A 4 K 10388/18 (https://dejure.org/2019,43987)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Wer sich in Bezug auf ein Land mit hoher HIV-Prävalenz auf eine unzureichende Behandlungslage für HIV-Infizierte beruft, macht eine allgemeine Gefahr geltend, die die Feststellung eines Abschiebungsverbotes grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2011 - A 9 S 2504/10 - juris).

    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.04.2017 - A 9 S 333/17 - juris Rn. 52).

    Andernfalls ist die Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gesperrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - juris Rn. 12 ff; Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13.97 - juris Rn. 8; Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 17).

    Wer sich in Bezug auf ein Land mit hoher HIV-Prävalenz auf eine unzureichende Behandlungslage für HIV-Infizierte beruft, macht eine allgemeine Gefahr geltend, die die Feststellung eines Abschiebungsverbotes grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2011 - A 9 S 2504/10 - juris).

    Erforderlich ist dabei, dass die Verschlimmerung der Krankheit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15; Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 85.18 - juris Rn. 5).

    Durch § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG soll lediglich vermieden werden, dass der Ausländer gleichsam sehenden Auges in den sicheren Tod geschickt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - juris Rn. 14, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.04.2017 - A 9 S 333/17 - juris Rn. 52).

    Im Übrigen ist es der Klägerin unbenommen, vorbeugend noch in Deutschland für einen hinreichenden Vorrat an Medikamenten zu sorgen, welcher geeignet ist, die Versorgung in der Zeit nach der Ankunft im Heimatland sicherzustellen bzw. zu erleichtern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.04.2017 - A 9 S 333/17 - juris Rn. 69).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Andernfalls ist die Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gesperrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - juris Rn. 12 ff; Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13.97 - juris Rn. 8; Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 17).

    Durch § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG soll lediglich vermieden werden, dass der Ausländer gleichsam sehenden Auges in den sicheren Tod geschickt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - juris Rn. 14, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - A 9 S 2504/10
    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Wer sich in Bezug auf ein Land mit hoher HIV-Prävalenz auf eine unzureichende Behandlungslage für HIV-Infizierte beruft, macht eine allgemeine Gefahr geltend, die die Feststellung eines Abschiebungsverbotes grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2011 - A 9 S 2504/10 - juris).

    Wer sich in Bezug auf ein Land mit hoher HIV-Prävalenz auf eine unzureichende Behandlungslage für HIV-Infizierte beruft, macht eine allgemeine Gefahr geltend, die die Feststellung eines Abschiebungsverbotes grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2011 - A 9 S 2504/10 - juris).

  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Erforderlich ist dabei, dass die Verschlimmerung der Krankheit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15; Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 85.18 - juris Rn. 5).

    In die Prognose, ob der Ausländer eine im Zielstaat an sich verfügbare Behandlung tatsächlich nicht erlangen kann, ist auch die mögliche Unterstützung durch Familienangehörige einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.01.2019 - 1 B 85.18 - juris Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115/EG allein aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung (vgl. § 11 Abs. 1 AufenthG), zumindest soweit es an eine Abschiebung anknüpft, nicht wirksam eintreten kann, hat das Bundesamt jedenfalls durch die Befristung auf 30 Monate in Ziffer 6 des angefochtenen Bescheides die insofern erforderliche behördliche Entscheidung getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 4.17 - juris).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Zu einem glaubhaften Vortrag gehört, dass der Asylbewerber sein geltend gemachtes Verfolgungsschicksal folgerichtig und frei von wesentlichen Widersprüchen darlegt (so bereits BVerwG, Urteil vom 18.10.1983 - 9 C 864.80 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Andernfalls ist die Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gesperrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - juris Rn. 12 ff; Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13.97 - juris Rn. 8; Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 17).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Diese sogenannten Realkennzeichen können als grundsätzlich empirisch überprüft angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.1999 - 1 StR 618/98 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2019 - A 4 K 10388/18
    Insoweit muss der Asylbewerber eine Schilderung geben, die geeignet ist, den geltend gemachten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 08.05.1984 - 9 C 141.83 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

  • VG Stuttgart, 24.11.2022 - A 4 K 438/22

    Rückkehrgefahren für nigerianische Asylbewerber (insbesondere: Frauen);

    Bei einer Gesamtbevölkerung von knapp über 200 Millionen Menschen (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Nigeria, Stand: Januar 2022 S. 6) dürften die HIV-Infektionen in Nigeria keine allgemeine Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG darstellen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2019 - 27 K 18322/17.A - juris Rn. 17; a.A. VG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2019 - A 4 K 10388/18 - juris Rn. 28ff).
  • VG Freiburg, 08.01.2021 - A 4 K 387/18

    Nigeria; Abschiebungsverbot; HIV

    Die (angenommene) HIV-Infektion des Klägers führt aber nicht dazu, dass ihm ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (oder nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) zuzuerkennen wäre (im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2019 - 27 K 18322/17.A -, juris Rn. 15 ff.: Kein Abschiebungsverbot für einen mit HIV infizierten 33-jährigen Nigerianer; VG München, Urt. v. 09.12.2019 - M 12a K 19.33597 -, juris Rn. 16: Kein Abschiebungsverbot für einen Mannr, der mit zwei Kindern und seiner mit HIV infizierten Ehefrau nach Nigeria zurückkehrt; vgl. ferner VG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2019 - A 4 K 10388/18 -, juris Ls. 2 und Rn. 28: Einstufung einer HIV-Infektion in Nigeria als "Allgemeingefahr" und Verneinung einer "extremen Gefahrenlage", die allein es erlaubte, die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG zu überwinden; anders aber VG Freiburg, Urt. v. 09.12.2020 - A 5 K 9377/27 -, n.v.: Annahme eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG für einen 37-jährigen Nigerianer mit einer HIV-Infektion im Stadium B1, der eine Frau und ein Kind hat; vgl. auch Sächs. OVG, Urt. v. 06.06.2005 - A 5 B 281/04 -, juris: Bejahung einer "extremen Gefahrenlage" bei einem mittellosen Nigerianer mit einer HIV-Infektion im fortgeschrittenen Stadium B3).
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